AGB der bit media Schweiz AG als PDF

Allgemeine Geschäftsbedingungen der bit media Schweiz AG

1 Geltungsbereich

Alle Leistungen und Lieferungen von Waren der bit media Schweiz AG („bit media“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich bit media diesen ausdrücklich schriftlich unterworfen hat.

2 Gültigkeitsdauer von Angeboten

Die Gültigkeitsdauer von Angeboten beträgt, sofern im einzelnen Angebot nicht anders geregelt, 6 Wochen.
Die Möglichkeit der Preisänderung gemäß 7.1 bzw. der Weitergabe von Wechselkursschwankungen gemäß 7.4 bleibt davon unberührt.

3 Vertragsschluss

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von bit media schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden und verpflichten nur in dem in den Aufträgen und Vereinbarungen angegebenem Umfang.

4 Subunternehmer

bit media ist dazu berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die Stellung von bit media als Vertragspartner bleibt davon unberührt.

5 Kunden

5.1 Änderungen in der Person des Kunden

Der Kunde gibt jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seiner Rechtsform, seiner Anschrift (Sitzverlegung), seiner Firmenbuchnummer sowie seiner UID-Nr. unverzüglich an bit media bekannt.

5.2 Abtretungsverbot

Jede Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen bit media an Dritte ist ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Angebot/Vertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

5.3 Genehmigungen

Für die Einholung von erforderlichen Bewilligungen, Lizenzen oder ande ren behördlichen Genehmigungen, sowie für die Erlangung der Zustimmung Dritter ist der Kunde selbst verantwortlich.
Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferzeit gemäß Punkt 9. entsprechend.
Sämtliche Gebühren, Steuern, Abgaben und sonstigen Kosten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, werden vom Kunden getragen.

6 Sicherheitsleistung

6.1 Sicherheitsleistung

bit media ist berechtigt, zur Sicherung der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen den Vertragsabschluss von einer Sicherheitsleistung des Kunden in Form einer abstrakten Bankgarantie eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes, welches zumindest eine Filiale in der Schweiz aufweist auf Kosten des Kunden, oder einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
bit media wird die Sicherheitsleistung ohne schuldhafte Verzögerung zurückgeben oder mit Zahlungsverpflichtungen aufrechnen, sobald die Voraussetzungen für die Sicherheitsleistung weggefallen sind. bit media wird die Ermächtigung erteilt, alle Angaben des Kunden sowie dessen Kreditwürdigkeit zu prüfen und auch Kreditauskünfte einzuholen.

7 Preise, Steuern und Gebühren

7.1 Preise

Es gelten die in der Auftragsbestätigung, in Ermangelung derselben die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz Graz/Wien, ohne Verpackungs-, Verladungs-, Liefer- und Frachtspesen bzw. Steuern und Gebühren für die Lieferung in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten nur für den jeweils aktuellen Auftrag. bit media ist berechtigt, nach Erbringung von Teilleistungen / Teilprojekten, die als solche unter Angabe des darauf entfallenden Preisanteiles angeboten wurden, Teilrechnungen zu legen.

Ergeben sich Preisänderungen, welche durch bit media nicht beeinflusst werden können, wie insbesondere Preisänderungen durch Subunternehmer, Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, welche Auswirkungen auf die von bit media erbrachten Leistungen haben, so ist bit media dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

7.2 Reisespesen

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

7.3 Sonstiges

Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen der bit media nach Aufwand verrechnet. Punkt 7.2 gilt sinngemäß.

7.4 Wechselkurs

Im Falle eines Zukaufes von Waren oder Leistungen aus Fremdwährungsländern, werden die Kaufpreise mit dem tagesaktuellen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Anbotslegung kalkuliert. Änderungen des Wechselkurses (Devisenbriefkurs) in beide Richtungen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung durch den Vorlieferanten bzw. Subunternehmer werden an den Kunden weitergegeben. Zur Fakturierung wird als effektiver Umrechnungskurs das für den Tag der Fakturierung berechnete Bankfixing der Bank Austria AG (Devisenbriefkurs) herangezogen.

8 Mitwirkungspflicht

Der Kunde erkennt an, dass bit media für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist.

Unbeschadet der im einzelnen zwischen den Parteien vereinbarten Mitwirkungspflichten des Kunden ist der Kunde daher verpflichtet, bit media in dem für die jeweilige Leistungserbringung erforderlichen

Maß bestmöglich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsausführung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass bit media über erstmaliges Verlangen auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen unaufgefordert Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Auftragsausführung der bit media bekannt werden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, unentgeltlich, sämtliche für eine sachgerechte Leistungserbringung von bit media erforderlichen Räumlichkeiten, Materialien und Infrastrukturleistungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Zur Integration von Hard-, Software und Dienstleistung an eventuell bereits vorhandene Systeme ist es notwendig, dass der Kunde alle für einen ordnungsgemäßen Einsatz nötigen Vorraussetzungen (wie z.B.: erforderliche Räumlichkeiten, Hardware, Klimatisierung) mit der vereinbarten Ausstattung am Stand der Technik rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen, durch Verletzungen der Auskunftsund Mitwirkungspflichten, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Stehzeiten und Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

9 Lieferung

9.1 Liefertermin

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung.
b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufännischen und sonstigen Vorraussetzungen.
c) Datum, an dem bit media eine vor Lieferung derWare zu leistendeAnzahlung oder Sicherheit erhält.
bit media ist auch berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen undzu verrechnen.

9.2 Höhere Gewalt

Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände,wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, welche die Einhal-tung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfallsum die Dauer dieser Umstände; dazu zählen auch Arbeitskonflikte sowieder Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten und derAusfall von Infrastruktur. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auchdann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten oderSubunternehmern von bit media eintreten.

10 Leistung

Der Leistungsumfang ergibt sich entweder aus der Beschreibung in der

Auftragsbestätigung bzw. im Angebot oder aus dem Pflichtenheft.

10.1 Angebot

Das Angebot wird durch die schriftliche Bestellung bzw. Auftragsbestätigung Vertragsgegenstand. Nach diesem Zeitpunkt vom Kunden verlangte Änderungswünsche können schriftlich im Einvernehmen mit bit media und dem Kunden unter gesonderter Verrechnung, vereinbart werden.

10.2 Pflichtenheft

Für den Fall, dass aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen von bit media eine schriftliche Leistungsbeschreibung (Projektbeschreibung) mit dem Kunden ausgearbeitet wird, verpflichtet sich der Kunde diese Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit firmenmäßiger Zeichnung zu bestätigen. Das Pflichtenheft wird Vertragsgegenstand, nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen. Sie bedürfen der Schriftform und bewirken Änderungen bezüglich der Preis- und Lieferkonditionen. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von bit media angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen insbesondere entsprechend der von ihm akzeptierten Leistungsbeschreibung in diesem Pflichtenheft ordnungsgemäß zur Verfügung stellt.

11 Abnahme

Bei erstmaligem Einsatz der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Lieferung bzw. Leistung als abgenommen.
Kann der Auftrag in Teilabschnitte geteilt werden, so sind Teilabnahmen zulässig.
Ist bit media Lieferant von Waren und nicht Integrator derselben, gilt die gelieferte Ware nach Anlieferung von bit media als abgenommen, auch wenn Sie durch den zuständigen Integrator noch nicht installiert wurde.

12 Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Nutzung und Gefahren gehen mit dem Abgang der Lieferung gem. 7.1 auf den Kunden über, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Dies auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch bit media durchgeführt oder organisiertwird.
Der Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Ausschließlicher Erfüllungsort ist Graz.

13 Zahlung

13.1 Zahlungsbedingungen

Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, wird der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungslegung fällig.
Zahlungen sind bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von bit media in der vereinbarten Währung zu leisten. Die Bezahlung durch Scheck oder Wechsel wird von bit media akzeptiert. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z.B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Kunden. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem bit media über sie verfügen kann.

13.2 Zahlungsverzug

Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann bit media unbeschadet ihrer sonstigen Rechte
a) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieserZahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemesseneVerlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäftenfällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszin-sen in der Höhe von 12 % p.a. verrechnen, sofern bit media nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist.
Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt bit media,noch laufende Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alledamit verbundenen Kosten und Schäden sind vom Kunden zu tragen.

14 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und verkaufte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen im uneingeschränkten Eigentum von bit media. Mit Vollerwerb von Programmträgern erwirbt der Kunde die im Lizenzvertrag spezifizierten Nutzungsrechte.
Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Dieb- stahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde Fassung: Oktober 2013 bit media Schweiz AG, Lemböckgasse 49b, 1230Wien, Austria
Allgemeine Geschäftsbedingungen tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an bit media ab. bit media nimmt die Abtretung an.
Bei qualifiziertem Zahlungsverzug, zu erwartender Zahlungseinstellung oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten ist bit media berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte betreffend die Vorbehaltsware zu verlangen; gegebenenfalls zu verwerten und die offenen Forderungen aus dem Erlös zu befriedigen. Bei diesem Zurücknahmerecht ist bit media auch berechtigt, die noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Aus diesem Anlass ist den Mitarbeitern der bit media der Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne Anmeldung zu gestatten.
Vor vollständiger Bezahlung der Forderung ist es dem Kunden untersagt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und andere die Rechtsstellung der bit media beeinträchtigende Zugriffe Dritter auf die mit dem Eigentumsvorbehalt von bit media behafteten Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltungseigentum von bit media sofort zu widersprechen.

15 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für von bit media gelieferte Waren und Leistungen beträgt 24 Monate für Hardware, Software und sonstige Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahmegemäß Punkt 11 dieser AGB.
Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von bit media entweder durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben.
Wandlung oder Preisminderung werden bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und ausreichend konkretisiert angezeigt hat.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten bzw. durch den Kunden selbst vorgenommen wurden.
bit media übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-, Lager- und Betriebsbedingungen von bit media bzw. deren Subunternehmer und Vorlieferanten sowie auf Transportschäden zurückführen sind.
Wird eine Leistung auf Grund von Spezifikationen, Zeichnungen oder nach sonstigen Angaben bzw. konkreten Wünschen des Kunden erbracht, so erstreckt sich die Haftung von bit media nur auf die vereinbarte Ausführung.
Durch die Behebung von Mängeln wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

15.1 Mängelrügen

bit media wird innerhalb einer angemessenen Frist die gerügten Mängel ordnungsgemäß beheben, wobei der Kunde alle zur Beurteilung des Mangels und seiner Ursachen erforderlichen, bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten der bit media zur Verfügung zu stellen hat.

16 Haftung

bit media haftet für von ihr bzw. ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Sach- und Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist außer im Falle von Personenschäden ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist mit der Höhe des Auftragsvolumens begrenzt.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensschäden, Zinsverluste, verlorengegangene Daten, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, ideelle Schäden, sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen bit media ist ausgeschlossen.
bit media haftet auch nicht für Beschädigungen bzw. Fehler beim Betrieb oder auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.
Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen von bit media bzw. deren Subunternehmer und Vorlieferanten für Installation, Inbetriebnahme und Benutzung bzw. der Einschulung oder der behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus Fristerstreckungen und Lieferverzögerungen, die nicht von bit media verschuldet werden ist ausgeschlossen.
bit media haftet für Erfüllungsgehilfen nur insofern, als der Schaden durch eine Handlung grob fahrlässig verursacht wurde, die zur Erfüllung der Vertragspflichten unumgänglich nötig war.
Schadenersatz für Daten- oder Softwarezerstörung erfolgt in jedem Fall nur, soweit der Kunde seinen Pflichten zum ordnungsgemäßen EDV-Betrieb (z.B. dokumentierte Datensicherung etc.) nachgekommen ist.
Bei Fremdinstallation übernimmt bit media keine wie immer geartete Haftung für daraus resultierende Schäden und Mängel.
bit media übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für die Kompatibilität der gelieferten Waren.

17 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

Alle Urheber- und Markenschutzrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben bei bit media bzw. deren Lieferanten. Bei eigenerstellter Software gilt der Lizenzvertrag samt integriertem Lizenzschein der bit media, bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers.

18 Geheimhaltung

Sämtliche Angebots- u. Projektunterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von bit media nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind bei anderweitig erteilter Bestellung unverzüglich an bit media zurückzustellen.
bit media verpflichtet sich alle vom Kunden zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags notwendigen, erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln.
Pläne, Skizzen, Konzepte, Formulierungen und technische, graphische oder sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben das geistige Eigentum der bit media. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von bit media, auch wenn für eventuelle Präsentation Zahlungen geleistet wurden.

19 Datenschutz

bit media und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Personenbezogene Daten, die bit media bzw. dem Kunden im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, dürfen nur für die Zwecke der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten genutzt werden und müssen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden.
bit media ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. bit media haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber bit media aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

20 Kompensation

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

21 Rücktritt

Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten der bit media zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat schriftlich mittels eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
bit media ist insbesondere berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von bit media weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 9.2 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist bit media verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft er die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann bit media die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses vom Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist bit media berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.
Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von bit media einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für von bit media erbrachte Vorbereitungshandlungen. bit media steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen.
Im Fall eines vom Kunden zu vertretenden, berechtigten Rücktritts durch bit media ist diese berechtigt, unabhängig von der Möglichkeit darüber hinaus gehender Schadenersatzansprüche, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von 10% des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen.

22 Vereinbarung der Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (Papierform) und sind nur einvernehmlich möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen keine und sind daher unzulässig.

23 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. der sonstigen Vertragsbestandteile nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist entweder durch eine geltungserhaltende Reduktion den gesetzlichen Vorgaben anzupassen oder durch eine gültige, welche dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt zu ersetzen.

24 Gerichtsstand, Recht und Vertragssprache

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und bit media gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Für eventuelle Streitigkeiten aus einem Vertrag bzw. dieser AGB gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Graz als vereinbart.
Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf diese AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letzt verbindlich.
Ergänzend zu diesen AGB gelten in nachstehender Reihenfolge das Angebot bzw. Pflichtenheft, die in Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.